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   BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84   

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BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84 (https://dejure.org/1984,1656)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1984 - 4 StR 162/84 (https://dejure.org/1984,1656)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1984 - 4 StR 162/84 (https://dejure.org/1984,1656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehunganstalt vor Vollzug der Strafe - Umkehr der vom Gesetz für den Regelfall vorgesehenen Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßnahme - Mißerfolg - Bloße Gefahr - Entwöhnungsbehandlung - Reihenfolge der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 428
  • StV 1985, 12
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 491/81

    Reihenfolge der richterlichen Anordnung von Strafvollzug und Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84
    Gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn der vorgezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zweck erforderlich ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; 1981, 98; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80

    Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheitsstrafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84
    Gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn der vorgezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zweck erforderlich ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; 1981, 98; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240).
  • BGH, 11.11.1982 - 4 StR 591/82

    Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung im Fall der

    Auszug aus BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84
    Gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn der vorgezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zweck erforderlich ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; 1981, 98; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240).
  • BGH, 01.02.1984 - 4 StR 9/84

    Revision gegen die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus - Totschlag,

    Auszug aus BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84
    Im übrigen legt das Landgericht nicht näher dar, aus welchen Gründen die für erforderlich gehaltene Gewissensbildung des Angeklagten mittels eines Leidensdrucks - eine im übrigen sehr umstrittene These, der der Senat nicht zu folgen vermag - im Strafvollzug leichter als durch Unterbringung erreichbar sein soll (vgl. BGH, Beschluß vom 1. Februar 1984 - 4 StR 9/84).
  • BGH, 23.05.2003 - 2 StR 441/01

    Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel; Urteilsgründe

    Die Anordnung war daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in Wegfall zu bringen (vgl. BGH NJW 1983, 240; BGH StV 1985, 12; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 354 Rdn. 32).
  • BGH, 16.08.1984 - 4 StR 461/84

    Vollstreckung der Strafe vor der Maßregel zur Erleichterung einer Therapie

    Nach § 67 Abs. 2 StGB setzt die Anordnung, die Strafe vor der Maßregel zu vollstrecken, voraus, daß dadurch der Zweck der Unterbringung leichter erreicht wird, der zunächst durchgeführte Strafvollzug also eine sinnvolle Vorstufe der Behandlung ist (vgl. BGH NJW 1983, 240; BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 1984 - 4 StR 9/84 - und vom 30. März 1984 - 4 StR 162/84, jeweils m.w.Nachw.).

    Umstände, die dafür sprechen könnten, daß Besonderheiten des Strafvollzugs gerade bei dieser Angeklagten eine andere Beurteilung gebieten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 1984 - 4 StR 9/84 - und vom 30. März 1984 - 4 StR 162/84), hat das Landgericht ersichtlich nicht festzustellen vermocht.

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/83

    Voraussetzungen für die Annahme von Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren

    Ob dieser Zweck eine Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung erfordert, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung (BGH StV 1981, 66; BGH NStZ 1984, 428; BGH StV 1985, 10; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 67 Rdn. 3).

    Die dagegen erhobenen Einwände sind entweder nicht näher begründet (BGH NStZ 1984, 428; BGH StV 1985, 10) oder berücksichtigen nicht ausreichend (vgl. Hanack in LK 10. Aufl. § 67 Rdn. 34; Marquard, Dogmatische und kriminologische Aspekte des Vikariirens von Strafe und Maßregel S. 102; kritisch auch: Horn in SK 3. Aufl. § 67 Rdn. 10; Lackner, StGB 15 Aufl. § 67 Anm. 2 a), daß damit nur auf eine Möglichkeit hingewiesen wird, bei deren Vorliegen es im Einzelfall angezeigt sein kann, den Vorwegvollzug der Strafe anzuordnen, um den Zweck der Maßregel leichter zu erreichen.

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Nichtannahme eines

    Davon abgesehen ist der Gesichtspunkt des "Leidensdrucks" kein taugliches Kriterium für die Entscheidung der Frage, in welcher Reihenfolge Strafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollstrecken sind (ebenso: BGH, Beschlüsse vom 30. März 1984 - 4 StR 162/84 - und16. August 1984 - 4 StR 461/84).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Der Vorabvollzug der Strafe muß als sinnvolle Vorstufe der Maßregelbehandlung für deren Zweck erforderlich sein (BGH bei Holtz MDR 1978, 803 und 1981, 98; BGH NStZ 1982, 112; BGH NStZ 1984, 428; BGH, Urteil vom 9. Januar 1986 - 4 StR 616/85).
  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84

    Regelbeispielcharakter der Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 Nr. 4

    Das nummehr zuständige Tatgericht wird dabei auch Gelegenheit haben, sich unter Zugrundelegung der vom Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BGH NStZ 1984, 428 m.w.N.) mit den vom Generalbundesanwalt im vorliegenden Fall geäußerten Bedenken gegen einen Vorwegvollzug der Strafe auseinanderzusetzen.
  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 504/85

    Rechtfertigung einer Abweichung der Reihenfolge von Strafvollzug und

    Ob der Zweck der Maßregel eine Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung erfordert, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung (BGH StV 1981, 66; BGH NStZ 1984, 428; BGH StV 1985, 10; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 67 Rdn. 3).
  • BGH, 23.07.1985 - 1 StR 329/85

    Möglichkeit der Vollstreckung der Strafe vor der Maßregel

    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist ( BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • BGH, 18.07.1985 - 1 StR 288/85

    Voraussetzungen für einen Vorwegvollzug der Strafe - Strafvollstreckung -

    Die dagegen erhobenen Einwände sind entweder nicht näher begründet (BGH NStZ 1984, 428; BGH StV 1985, 10) oder berücksichtigen nicht ausreichend (vgl. Hanack in LK 10. Aufl. § 67 Rdn. 34; Marquard, Dogmatische und kriminologische Aspekte des Vikariierens von Strafe und Maßregel S. 102; kritisch auch: Horn in SK 3. Aufl. § 67 Rdn. 10; Lackner, StGB 15. Aufl. § 67 Anm. 2 a), daß damit nur auf eine Möglichkeit hingewiesen wird, bei deren Vorliegen es im Einzelfall angezeigt sein kann, den Vorwegvollzug der Strafe anzuordnen, um den Zweck der Maßregel leichter zu erreichen.
  • BGH, 10.05.1985 - 2 StR 220/85

    Reihenfolge des Vollzugs von Strafe und Maßregel

  • BGH, 05.03.1985 - 4 StR 85/85

    Anordnung der erneuten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Fortsetzung

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